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NiSV: Neue gesetzliche Regelung für Tattooentfernung und kosmetische Laserbehandlungen!

Am 5. Dezember 2018 wurde die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die das bestehende deutsche Strahlenschutzrecht weiterentwickelt. In dieser Verordnung enthalten sind eine Reihe von Einzelverordnungen, u. a. auch die Artikelverordnung 4 „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV“, die am 31. Dezember 2020 in Kraft tritt. Verbunden damit sind neue Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der erforderlichen Fachkunde bei Laseranwendungen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Ab Inkrafttreten der NiSV dürfen ablative Laseranwendungen, die Behandlung von Gefäß- und pigmentierten Hautveränderungen sowie die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Fort- und Weiterbildung durchgeführt werden. Diese Weiterbildung ist auf dem neuesten Stand zu halten und alle 5 Jahre zu wiederholen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserem Kursportal unter https://www.laserkurse.de/laserschutzbeauftragter/.

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