Zurück

Medizinischer Laserschutz = Laserschutzbeauftragter (Sachkunde) + medizinische Fachkunde!

Bei der Anwendung von Lasern denken viele Mediziner zuerst an die Qualifikation als Laserschutzbeauftragter, die für die Laserklassen 3R, 3B und 4 behördlich gefordert und nach der letzten Aktualisierung der Technischen Regeln (TROS „Laserstrahlung“) im Juli 2018 alle 5 Jahre auf neuesten Stand zu halten ist. Dies ist richtig und wichtig. Allerdings geht es bei der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter (früher als Sachkunde bezeichnet) in erster Linie um die Anwendung und Einhaltung notweniger Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen. Dies jedoch sowohl im Hinblick auf die Anwender/Behandler als auch auf die Patienten. Zur Verbesserung des Patientenschutzes schreibt der Gesetzgeber zusätzlich den Besuch regelmäßiger ärztlicher Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Umgang mit Lasern vor, damit Behandler die Risiken der jeweiligen Laseranwendung für den Menschen beurteilen können. Diese Fachkunde ist gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen ebenfalls nachzuweisen (§2 NiSG). Der von uns angebotene „Berliner Laserkurs – Lasermedizin von A-Z“ ist deutschlandweit der einzige kombinierte Laserschutzkurs, der Mediziner als Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS qualifiziert und gleichzeitig in einem multidisziplinären Kurskonzept medizinische Fachkunde vermittelt. Nächste Kurstermine sind 21. – 23. Sept. 2019 und 16. – 18. Nov. 2019. Es besteht eine begrenzte Teilnehmerzahl von 18 Personen. Melden Sie sich rechtzeitig an oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl des für Sie am besten geeigneten Laserschutzkurses.

Kontakt

Sie haben noch Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot?
Kontaktieren Sie uns gern per Telefon +49 (0)30 233 88 186 oder Fax: +49 (0)30 233 88 187.
Oder senden Sie uns eine E-Mail an info@laseraplikon.de.
Ausführliche Informationen zu unserem Kursangebot finden Sie auf unserem Kursportal unter www.laserkurse.de.