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Nichteinhaltbarkeit von Fristen zum Erwerb der Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten und medizinischer Fachkunde wegen Corona-Krise

Wegen der bestehenden Corona-Krise und des damit in Verbindung stehenden Kontaktverbotes können aktuell deutschlandweit keine Präsenzveranstaltungen zum Erwerb der fachlichen Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten sowie zum Erwerb erforderlicher medizinischer Fachkunde stattfinden. Im Umgang mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung) sind Bund und Länder bereits übereingekommen, Covid-19-bedingte Fristüberschreitungen (u.a. bei der Aktualisierung der Fachkunde) bis auf Weiteres aufsichtlich zu dulden. Einen entsprechenden Link des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. finden Sie unter https://fs-ev.org/service/strahlenschutz-in-der-corona-krise/. Es dürfte davon auszugehen sein, dass ähnliche Regelungen auch für die Anwendung nichtionisierender Laserstrahlung greifen werden. Wir empfehlen unseren Kursteilnehmern daher, die Anmeldebestätigung zu einem gebuchten Laserschutzkurs und die dazugehörige Absage aufzubewahren. Dabei ist es unerheblich, ob die Kursabsage durch den Kursveranstalter oder den Kursteilnehmer (z. B. aufgrund ausgesprochener Dienstreiseverbote oder Reisebeschränkungen) erfolgt ist. Wichtig für die Duldung einer verspäteten Qualifizierung ist, dass die Kursteilnahme zum nächstmöglichen, beim Kursveranstalter verfügbaren Termin nachgeholt wird. Informationen zu unseren nächsten geplanten Kursveranstaltungen finden Sie auf unserem Kursportal unter www.laserkurse.de.

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