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Laserschutz und Corona – Wie weiter?
Angesichts der anhaltenden und aktuell wieder rasant ansteigenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den in diesem Zusammenhang beschlossenen drastischen Maßnahmen zum Infektionsschutz muss davon ausgegangenen werden, dass vorgeschriebene Fristen zur Erlangung oder Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV/TROS Laserstrahlung bzw. medizinischer Fachkunde nach NiSG und NiSV entweder nicht eingehalten werden können (Unmöglichkeit) oder eine Wahrnehmung von Kursterminen unzumutbar ist (Verhältnismäßigkeit).
Im Umgang mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits im März 2020 die für den Strahlenschutz zuständigen obersten Landesbehörden gebeten, in der besonderen Situation Beurteilungs- und Ermessensspielräume zu nutzen und auf unverhältnismäßige Sanktionen bei Fristüberschreitung zu verzichten.
Auf den neuerlichen deutschlandweiten Teil-Lockdown ab 2. November 2020 haben einige Landesbehörden erneut reagiert. So hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unmittelbar verfügt, dass ab dem 01. März 2020 ablaufende Aktualisierungsfristen als eingehalten gelten, wenn die Kursteilnahme spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der zuständigen Stelle nachgewiesen wird.
Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. unter
https://fs-ev.org/service/strahlenschutz-in-der-corona-krise/.
Es dürfte davon auszugehen sein, dass ähnliche Regelungen auch für die Anwendung nichtionisierender Laserstrahlung greifen. Unseren Teilnehmern empfehlen wir daher eine Kursteilnahme zum nächstmöglichen verfügbaren Termin. Informationen zu unseren nächsten geplanten Kursveranstaltungen geben wir schnellstmöglich auf unserem Kursportal unter
www.laserkurse.de bekannt.
Bei der Wahrnehmung von Online-Kursen empfehlen wir ganz ausdrücklich eine sorgfältige Prüfung, inwiefern die angebotenen Kursinhalte und der dargestellte Kursumfang den Mindestanforderungen gemäß DGUV Grundsatz 303-005 entsprechen. Andernfalls könnte eine Nichtanerkennung erworbener Qualifikationen drohen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserem Kursportal unter
www.laserkurse.de.