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Fachkundeschulung nach NiSV: Was Sie wissen sollten!

Aktuell sorgen Schulungsangebote für die Fachkundeschulung nach NiSV für Verunsicherung und Verwirrung in der Ärzteschaft. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wurde von gesetzgeberischer Seite erlassen, um eine laienhafte Laseranwendung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken durch ungeschultes nichtärztliches Personal zu unterbinden. Mit dem Inkrafttreten der NiSV per 31.12.2020 ergeben sich daher neue Anforderungen an den Betrieb von Lasern und intensiven Lichtquellen sowie an den Nachweis entsprechender Fachkunde. Gemäß §5 NiSV beinhaltet der Fachkundeerwerb für nichtärztliches Personal die Teilnahme an einer Schulung im Umfang von insgesamt 200 Lerneinheiten (LE; 1LE = 45 Minuten), nämlich 80 LE „Grundlagen der Haut“ und 120 LE „Optische Strahlung“. Für approbierte Ärztinnen und Ärzte besteht nach aktueller Gesetzeslage ein solcher Schulungsaufwand nicht. Vielmehr kann die geforderte Fachkunde durch entsprechende ärztliche Weiter- und Fortbildungen erworben werden. Wegen der Pandemielage besteht zudem eine Fristverlängerung für den Nachweis der Fachkunde bis mindestens zum 31.12.2021. Aufgrund der infektionsschutzbedingten Einschränkungen zur Durchführbarkeit von entsprechenden Präsenzveranstaltungen dürfte aber fast davon auszugehen sein, dass diese Frist nochmals verlängert wird. Abzugrenzen von diesen Vorgaben zur Fachkunde gemäß NiSV ist die Aus- und Weiterbildung zur/zum Laserschutzbeauftragten (LSB). Die gesetzliche Verpflichtung zur schriftlichen Bestellung einer/eines LSB ergibt sich nämlich nicht aus der NiSV, sondern aus §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), wenngleich es gerade für „Neueinsteiger“ durchaus sinnvoll ist, beide Schulungen miteinander zu verknüpfen. Ein LSB ist immer dann gefordert, wenn Laser der Laserklassen 3R, 3B oder 4 zum Einsatz kommen, da von diesen Lasern ein besonderes Gefährdungspotential für die Augen und die Haut ausgehen kann. Für die Qualifikation zum LSB, ebenso wie zur Auffrischung einer bereits bestehenden Qualifikation, ist in den allermeisten Fällen der Besuch eines 1-tägigen anwendungsbezogenen Laserschutzkurses mit mind. 8,5 LE ausreichend. Die erfolgreiche Teilnahme muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden und wird durch ein entsprechendes Zertifikat bescheinigt, welches dann zur Bestellung als LSB berechtigt. Die Qualifikation ist gemäß geltender TROS „Laserstrahlung“ alle 5 Jahre aufzufrischen. Die aktuell anzuwendenden TROS „Laserstrahlung“ sind im Übrigen nicht neu, sondern gelten bereits seit 2018. LSB, deren Schulung also länger als 5 Jahre zurückliegt oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) geschult worden sind, müssen sich bis zum 31.12.2021 gemäß OStrV und TROS „Laserstrahlung“ nachqualifizieren. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur ein eingeschränktes Schulungsangebot besteht, empfehlen wir Betroffenen ggf. mit ihrer aufsichtführenden Behörde in Kontakt zu treten, um eine Fristverlängerung zu erwirken.

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