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Ausbildungsstandards für Laserschutz und Fachkunde

Mit letzter Aktualisierung im März 2022 konkretisierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Anforderungen an den Fachkundeerwerb bei nichtmedizinischer Laseranwendung am Menschen für nichtärztliches Personal. Obgleich die NiSV-Fachkunderichtlinie keine Aussagen zu ärztlicher Fort- und Weiterbildung trifft, formuliert sie doch wichtige Ausbildungsstandards, die auch auf die Qualifikation und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie den Fachkundeerwerb für Ärzt*innen übertragen werden können. Demnach gelten Präsenzschulungen weiterhin als bevorzugte Schulungsform, jedoch können bestimmte Schulungsinhalte auch in virtueller Präsenz (Live-Online-Kurse) oder per E-Learning vermittelt werden. Hybridveranstaltungen (Mischung von physischer und virtueller Präsenz) werden als nicht geeignet erachtet. Generell sind geforderte schriftliche Abschlussprüfungen (wie z. B. bei Erstqualifikation von Laserschutzbeauftragten) im Rahmen von Präsenzveranstaltungen zu erbringen; die Teilnehmerzahl sollte auf 30 Personen begrenzt werden. Schulungen in virtueller Präsenz erfordern besondere Regelungen zu Identifikation und Anwesenheitskontrolle der Teilnehmenden; die Gruppengröße von 15 Personen soll nicht überschritten werden. E-Learning-Angebote müssen den Rahmenlehrplänen entsprechen und die Möglichkeit bieten, das erlernte Wissen zu überprüfen. Die Laseraplikon GmbH setzt die genannten Ausbildungsstandards bereits um. Unsere Laserschutzkurse zur Erstqualifikation von Laserschutzbeauftragten für medizinische und kosmetische Laseranwendungen finden daher nur als Präsenzkurse, unsere Kurse zur Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragte für die Medizin und Ästhetik/Kosmetik auch als Live-Online-Refresher-Kurse statt. Nehmen Sie bei Nachfragen gern Kontakt via info@laserkurse.de mit uns auf.

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