Zurück
Refresher-Laserschutzkurs „Laser in der Zahnmedizin“ mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt – Jetzt auffrischen!!
Zum Jahresbeginn sollten Betreiber von dentalen bzw. medizinischen Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 prüfen, ob die Qualifikation der von ihnen bestellten Laserschutzbeauftragten noch aktuell ist. Seit 2018 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Auffrischung der anwendungsspezifischen Fachkenntnisse alle 5 Jahre. Dies betrifft aktuell alle Laserschutzbeauftragte, die ihre Erstschulung in den Jahren 2019/2020 absolviert haben. Unser Online-Laserschutzseminar „Laser in der Zahnmedizin“ dient dieser gesetzlich geforderten Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für dentale Anwendungen und kann webbasiert on demand im Selbststudium absolviert werden. Das für den Umgang mit Lasern der benannten Klassen notwendige arbeitsschutz- und unfallschutzrechtliche Fachwissen wird in 6 Lektionen mit interaktiven Übungen im Gesamtumfang von 8 Lerneinheiten á 45 Minuten präsentiert. Hierbei wird auch auf die biologischen Gewebeeffekte sowie angewandten Laserverfahren und Applikationstechniken in der Zahnmedizin, wie z. B. der Weichgewebechirurgie, Endodontie und Parodontitisbehandlung, eingegangen. Kursinhalte und Kursdauer entsprechen den Anforderungen der Unfallversicherer an Lehrgänge gemäß DGUV Grundsatz 303-005 sowie den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK. Bei Abschluss werden 8 Fortbildungspunkte anerkannt. Zum Nachweis gegenüber Behörden kann nach vollständiger Bearbeitung des Online-Laserschutzseminars eine Teilnahmebescheinigung heruntergeladen werden. Detaillierte Informationen zum E-Learning-Kurs finden Sie
hier. Eine Anmeldung ist über unser
Anmeldeformular möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 249,- EUR (zzgl. geltender MwSt.).