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Laserschutzbeauftragter für Medizin und Kosmetik: Erstschulung, Nachschulung oder Auffrischung?

Mit dem Inkrafttreten der NiSV ist bei Behandlern in der Medizin und Kosmetik auch der Laserschutz nach OStrV/TROS wieder stärker in den Fokus gerückt. Jedoch fragen sich viele Laseranwender*innen, welcher Laserschutzkurs eigentlich der richtige für sie ist. Generell besteht für alle Betreiber von Lasern der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B und 4 nach OStrV die gesetzliche Verpflichtung zur Qualifikation und Bestellung mindestens eines Laserschutzbeauftragten. Gemäß der zuletzt 2018 aktualisierten Technischen Regeln „Laserstrahlung“ (TROS 2018) muss diese Qualifikation alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Für die Erstschulung von Laserschutzbeauftragten fordern die Unfallversicherer die erfolgreiche Teilnahme an einem Laserschutzkurs in Präsenz. Eine Ausnahme bildete die Zeit, in der aufgrund der strengen Corona-Infektionsschutzmaßnahmen keinerlei Präsenzveranstaltungen stattfinden konnten. Für die turnusmäßige Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter sind auch Online-Kurse möglich, unter der Voraussetzung, dass auch hier ein interaktiver Austausch mit dem Referenten stattfinden kann. Eine Sondergruppe stellen Laserschutzbeauftragte dar, die zwar schon einmal geschult worden sind, deren Erstschulung aber sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt. Diese Laserschutzkurse sind in aller Regel entweder nur nach der DGUV Vorschrift 11 bzw. 12 oder auf Basis der veralteten Unfallverhütungsvorschriften BGV B2 bzw. GUV-V B2 durchgeführt worden. Beides entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, weshalb Betroffene eine Nachschulung gemäß OStrV/TROS absolvieren müssen. Entsprechend dieser Schulungserfordernisse bieten wir Kurse für die Erst- und Nachschulung in Präsenz sowie Live-Online-Laserschutzkurse zur Auffrischung an. Unsere Kurse vermitteln die geforderten Laserschutzkenntnisse anwendungsbezogen und anschaulich an Praxisbeispielen. Wir profitieren dabei von einer inzwischen 30-jährigen Kurserfahrung unserer Referenten auf dem Gebiet der Lasermedizin. Zudem gehen unsere Laserschutzkurse auch auf wichtige mitgeltende gesetzliche Regelungen des Medizinprodukterechts (MDR, MPDG, MPBetreibV) sowie des Strahlenschutzrechts bei Anwendung von Laserstrahlung am Menschen (NiSG, NiSV) ein. Die angebotenen Kurse sind deshalb auch explizit für Laseranwender*innen im kosmetischen Bereich gemäß NiSV geeignet. Bei Nachfragen kontaktieren Sie uns bitte gern unter info@laserkurse.de oder statten Sie unserem neuen Informations- und Lernportal unter www.laserspots.de einen Besuch ab.

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