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Laserschutzkurs für die Medizin und Kosmetik nach den Vorgaben der Unfallversicherer: Nur noch wenige freie Plätze am 29. September 2023
Seit der Corona-Pandemie gibt es ein steigendes Angebot von digitalen oder virtuellen Laserschutzkursen. Die Ortsunabhängigkeit der Wissensvermittlung stellt dabei, auch unter umweltökologischen Aspekten, einen Vorteil dar. Eine möglicherweise lange Anreise zum Veranstaltungsort entfällt, On-Demand-Angebote erlauben zudem eine freie Zeiteinteilung. Aber nicht immer sind solche digitalen Formate auch wirklich geeignet, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Für die Erstschulung von Laserschutzbeauftragten besteht von Seiten der Unfallversicherer die Maßgabe zur Durchführung in Präsenz mit vorgeschriebener Abschlussprüfung. Nur so kann der Schulungsnachweis unstrittig und behördenkonform erbracht werden. Das Gleiche gilt für Nachschulungen von Laserschutzbeauftragten, deren Erstschulung sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult worden sind. In diesem Fall bestand eine Frist bis zum 31.12.2021, sich neu nach aktuell geltender OStrV/TROS nachschulen zu lassen. Bei Fristversäumnis sollte daher unbedingt ein Präsenzkurs zum schnellstmöglichen Termin besucht werden. Unser nächster und für dieses Jahr letzter
Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für die Medizin und Ästhetik in Präsenz, der sowohl zur Erst- als auch Nachschulung geeignet ist, findet am 29. September 2023 in Berlin statt. Eine Anmeldung ist bis zum 14. September 2023 unter Nutzung unseres
Anmeldeformulars möglich. Aktuell sind jedoch nur noch wenige freie Plätze verfügbar. Neue Termine für 2024 geben wir in Kürze bekannt. Bei Nachfragen kontaktieren Sie uns gern per Mail an
info@laserkurse.de.