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Laserschutzbeauftragter und Fachkundeerwerb für die Medizin und Ästhetik: Fristen einhalten und CME-Punkte sammeln

Für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ immer mindestens ein Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom konkreten Anwendungszweck (medizinisch oder kosmetisch)! Die in Erstschulung erworbene Qualifikation ist zudem alle 5 Jahre aufzufrischen. Wichtig: Zum 01.04.2023 wurde die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, vormals BGV B2) außer Kraft gesetzt. Zertifikate von Laserschutzbeauftragten, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, haben daher keine Gültigkeit mehr. Betroffene sollten sich zum schnellstmöglichen Termin nach den aktuellen Gesetzlichkeiten nachschulen lassen. Unser mit 8 CME-Punkten zertifizierter Laserschutzkurs am 27. September 2023 in Berlin ist für eine solche Nachschulung geeignet. Für Anwender*innen in der Medizin und/oder Ästhetik besteht außerdem die Verpflichtung zum Erwerb spezieller Fachkunde. Unser mit 7 CME-Punkten zertifizierter Berliner Laserkurs Online: Laserverfahren in der Medizin – Prinzipien der Anwendung und Praxisbeispiele am 22. November 2024 per Zoom-Videokonferenz dient dem Fachkundeerwerb bei medizinischer Laseranwendung gemäß §2 des NiSG. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail an info@laserkurse.de.

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