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Neues E-Learning-Angebot „Laser in der Zahnmedizin“: Auffrischung als Laserschutzbeauftragter für dentale Anwendungen
Auch für dentale Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4 schreibt der Gesetzgeber die Qualifikation und Bestellung eines speziell geschulten Laserschutzbeauftragten vor. Die Erstqualifikation muss zudem alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Entsprechendes regeln die Arbeitsschutzverordnung OStrV und die daraus abgeleiteten Technischen Regeln TROS „Laserstrahlung“. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Unser neues Online-Laserschutzseminar „Laser in der Zahnmedizin“ dient der gesetzlich geforderten Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für dentale Anwendungen und vermittelt die für den Umgang mit medizinischen bzw. dentalen Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 notwendigen arbeitsschutz- und unfallschutzrechtlichen Fachkenntnisse. Zusätzlich wird auf die biologischen Gewebeeffekte sowie angewandten Laserverfahren und Applikationstechniken in der Zahnmedizin, wie z. B. der Weichgewebechirurgie, Endodontie und Parodontitisbehandlung, eingegangen. Kursinhalte und Kursdauer entsprechen den Anforderungen an Lehrgänge gemäß
DGUV Grundsatz 303-005. Teilnehmer können den E-Learning-Kurs mit 6 Lektionen im Gesamtumfang von 8 Lerneinheiten á 45 Minuten webbasiert im Selbststudium absolvieren. Für die Verständnisprüfung sind interaktive Übungen und ein abschließender Selbsttest integriert. Das deutschsprachige Kursmaterial wird den Teilnehmern als Download zur Verfügung gestellt. Nach vollständiger Bearbeitung des Online-Laserschutzseminars kann eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis gegenüber Behörden heruntergeladen werden. Die Teilnahmegebühr für den E-Learning-Kurs beträgt 249,- EUR (zzgl. geltender MwSt.). Detaillierte Informationen zu diesem E-Learning-Angebot finden Sie in unserem
Factsheet oder auf unserem Kursportal unter
www.laserkurse.de.