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Qualifikation und Auffrischung als Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik: Letzter freier Termin am 27. September 2024
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ muss für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ein Laserschutzbeauftragter qualifiziert und schriftlich bestellt werden. Bei Verstoß können empfindliche Bußgelder drohen. Die Erstqualifikation muss seit 2018 alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Für Betroffene, die diese gesetzlichen Auflagen noch in diesem Jahr erfüllen müssen, bestehen noch Teilnahmemöglichkeiten für unseren auf die Medizin und Ästhetik spezialisierten Laserschutzkurs am 27.09.2024 in Berlin.
Für wen ist dieser Kurs geeignet? 1.) Für Betreiber und/oder Anwender der benannten Laserklassen, die die Qualifikation erstmals erwerben möchten. 2.) Für bereits bestellte Laserschutzbeauftragte, deren Erstqualifikation sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der seit dem 01.04.2023 nicht mehr gültigen DGUV Vorschrift 11 (veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult worden sind. 3.) Für Laserschutzbeauftragte, die ihre Qualifikation turnusmäßig nach 5 Jahren auffrischen möchten. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie gern unser
Anmeldeformular oder senden Sie uns eine E-Mail an
info@laserkurse.de.