Ein herzliches Willkommen allen Interessierten auf den Internetseiten der Laseraplikon GmbH.
Die Laseraplikon GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen mit Sitz am Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (WISTA), Deutschlands größtem Wissenschafts- und Technologiepark.
Als Anbieter wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen rund ums (Laser)Licht, führt die Laseraplikon GmbH seit 2017 die Erfahrungen der renommierten Laser- und Medizin-Technologie GmbH, Berlin (LMTB) auf den Gebieten der Biomedizinischen Optik und Angewandten Lasertechnik weiter.
Die Laseraplikon GmbH ist Mitglied im Technologieverbund Optec-Berlin-Brandenburg (OpTecBB) e.V., dem Kompetenznetz für Optische Technologien und Mikrosystemtechnik in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin e. V. (DGLM) arbeitet die Laseraplikon GmbH aktiv im Arbeitsausschuss „Ausbildung“ mit. Darüber hinaus ist die Laseraplikon GmbH Teil der Leitlinienkommission „Lasertherapie der Haut“.
Das Leistungsspektrum der Laseraplikon GmbH fokussiert sich auf die folgenden vier Bereiche:
Die Anwendung von Lasern, insbesondere am Patienten, aber auch im Labor- und Forschungsbetrieb, setzt die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen sowie entsprechender Schutzmaßnahmen voraus. Medizinische Lasersysteme gehören zudem zu den aktiven Medizinprodukten, die nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) nur von Personen betrieben und angewendet werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 in Behandlungsräumen und Forschungslaboren ist daher laut der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ ein Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben, falls der Arbeitgeber/Betreiber diese Qualifikation nicht selbst besitzt.
Ein Laserschutzbeauftragter ist vom Arbeitgeber/Betreiber schriftlich zu bestellen. Nach OStrV ist die schriftliche Bestellung als Laserschutzbeauftragter bereits vor der ersten Inbetriebnahme eines Lasers der Klassen 3R, 3B oder 4 erforderlich. Bei Nichtbeachten drohen dem Betreiber der Anlagen empfindliche Bußgelder.
Die Qualifikation als Laserschutzbeauftragter erfordert den Besuch eines Laserschutzkurses oder Laserschutzseminars in Präsenz mit erfolgreich absolvierter schriftlicher Abschlussprüfung. Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter sind durch regelmäßige Teilnahme an einem Auffrischungskurs alle 5 Jahre auf aktuellem Stand zu halten.
Wir bieten verschiedene Laserschutzkurse und Laserschutzseminare für Mediziner, Zahnmediziner und Anwender von Labor- und Medizinlasern entsprechend der neuesten gesetzlichen Anforderungen der OStrV und TROS „Laserstrahlung“ zur Erst- und Nachschulung von Laserschutzbeauftragten in Präsenz und zur turnusmäßigen Auffrischung als Live-Online-Kurse an.
WICHTIGER HINWEIS: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“ (vormals BGV B2) wurde zum 01.04.2023 außer Kraft gesetzt. Zertifikate von Laserschutzbeauftragten, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, haben damit ihre Gültigkeit verloren. Da für die Neuqualifikation gemäß aktuell geltender OStrV und TROS „Laserstrahlung“ bereits eine Frist bis zum 31.12.2021 bestand, sollten Betroffene sich zum schnellstmöglichen Termin nachschulen lassen. Unsere Laserschutzkurse in Präsenz sind für eine solche Nachschulung geeignet.
Licht in allen seinen Ausprägungen birgt eine besondere Faszination und ein nahezu unbegrenztes Spektrum an medizinischen und technischen Anwendungen, wobei sich das Laserlicht durch drei besondere Eigenschaften auszeichnet:
1. Laserlicht ist monochrom, d.h. einfarbig, also auf eine bestimmte Wellenlänge begrenzt.
2. Laserlicht ist kohärent, d.h. die Wellenzüge des Laserlichts sind zeitlich und räumlich gleichgerichtet.
3. Laserlicht ist kollimiert, d.h. die Laserstrahlen verlaufen über eine nahezu unendliche Strecke parallel.
Alle diese Eigenschaften bedingen eine sehr gute Fokussierbarkeit der Laserstrahlung und haben dem Laser zu vielfältigen Einsatzmöglichkeiten verholfen. In der Medizin gehören Laser – gerade mal etwas mehr als 60 Jahre nach ihrer ersten technischen Umsetzung – in vielen verschiedenen Fachdisziplinen inzwischen zum etablierten Instrumentarium.
Die Vorteile des Lasereinsatzes in der Medizin sind unbestritten. Dennoch kann von der Laserstrahlung bei unsachgemäßer Handhabung auch ein gewisses Gefährdungspotential sowohl für Anwender und Behandler als auch für Patienten und weitere im Laserbereich anwesende Personen ausgehen. Laser sind deshalb immer als das zu betrachtet, was sie sind: Hilfsmittel, deren sichere Handhabung erlernt und geübt werden muss. Hält man sich zudem an wichtige grundsätzliche Anwendungs- und Sicherheitsregeln, ist das Risiko- und Nebenwirkungspotential der Laserstrahlung gering.
Welche Anforderungen an den Arbeits-, Unfall- und Patientenschutz im Umgang mit Lasern einzuhalten sind und welche gesetzlichen Verpflichtungen dabei bestehen, darüber informiert ab sofort in gebündelter Form unser neues Laserspots Informations- und Lernportal zum Thema „Medizinischer Laserschutz“. Der Fokus richtet sich hierbei auf aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der medizinischen und kosmetischen Laseranwendungen, für die auch ausgewählte E-Learning-Angebote verfügbar sein werden.
In heutiger Zeit wird Wissen (Know-how) als ein wichtiger Produktionsfaktor angesehen, ohne den die wertschöpfende Erzeugung von Gütern und (Dienst)leistungen nicht möglich ist. Diesem Aspekt wird auch in der neuen DIN EN ISO 9001:2015 Rechnung getragen, die erworbenes Wissen und die Wissensweitergabe innerhalb eines Unternehmens als eigenständige und qualitätsprägende Ressource betrachtet und dem Wissensmanagement eine besondere Priorität einräumt.
Genauso wichtig ist die Wissenspräsentation nach außen, sei es in Form von wissenschaftlichen Publikationen, Kongressbeiträgen, Jahres- und Forschungsberichten, Broschüren, Flyern, eLearning-Plattformen oder Internetauftritten etc.
Basierend auf langjährigen Erfahrungen im Lektorat wissenschaftlicher Zeitschriften und Publikationen bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung und inhaltlichen Gestaltung Ihrer Texte sowie wissenschaftliche Lektoratsleistungen, die über eine bloße Rechtschreibung- und Grammatikprüfung hinausgehen.
Ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist unerlässlich, wenn es darum geht, Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die sowohl den Kundenwünschen als auch behördlichen Anforderungen entsprechen. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist die sogenannte „dokumentierte Information“, die u. a. dazu dient, Nachrichten weiterzuleiten, Nachweise über Aktivitäten zu erbringen oder technische Spezifikationen und Kenntnisse weiterzugeben.
Dies ist vor allem für Komponentenlieferanten und OEM-Hersteller von besonderer Bedeutung, da die neue DIN EN ISO 9001:2015 das Outsourcing den internen Produktionsprozessen gleichstellt. D.h. extern bereitgestellte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen müssen den internen Qualitätsanforderungen entsprechen, was an die „dokumentierte Information“ besondere Anforderungen stellt.
Für die Fertigung von Werkstücken und Bauteilen kann dies bspw. die Kennzeichnung mit relevanten Produktinformationen (Artikelbezeichnung, Artikel-Nr., Materialcharge, CE-Kennzeichnung, UDI-Code etc.) beinhalten. Die Laserbeschriftung bietet hier vielfältige Möglichkeiten und erhebliche Vorteile gegenüber einer Etikettierung, da sie dem Werkstück eineindeutig zugeordnet und für die Dauer des Produktlebenszyklus unzerstörbar und fälschungssicher ist.
Gemäß Kundenspezifikation bieten wir die Laserbeschriftung, Laserkennzeichnung und Lasermarkierung von Objekten (Werkstücke, Werkzeuge, Baugruppen, Mess- und Prüfmitteln etc.) sowie ergänzende Engineeringleistungen an.
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