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Aktuelle gesetzliche Regelungen für Laserschutzkurse

Derzeit sorgen Mitteilungen über „Neue Vorschriften für Laserschutzkurse“ für Verunsicherung bei Laseranwendern. Betreiber und Anwender von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 sollten dazu folgendes wissen. Die Verpflichtung zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für die benannten Laserklassen ergibt sich aus §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), die bereits seit 2010 in Kraft ist und zuletzt im Oktober 2017 geändert wurde. Konkrete Handlungsanweisungen für den Arbeitsschutz formulieren die aus der OStrV abgeleiteten technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“, die selbst keinen Gesetzescharakter haben, jedoch die sogenannte „Vermutungswirkung“ auslösen. D. h. bei Einhaltung der TROS geht der Gesetzgeber regelmäßig davon aus, dass die Vorschriften der OStrV erfüllt sind. Die TROS „Laserstrahlung“ wurde zuletzt im Juli 2018 aktualisiert und im November 2018 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Wichtige Änderungen zur Vorgängerversion betreffen die Anforderungen und Aufgaben eines/einer Laserschutzbeauftragten sowie die Auflage, die Qualifikation durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen (mind. alle 5 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten. Bereits bestellte Laserschutzbeauftragte sollten daher ihren Fortbildungsbedarf sorgfältig prüfen und erforderlichenfalls einen Auffrischungskurs belegen, falls die letzte Qualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt. Unsere Laserschutzkurse erfüllen alle inhaltlichen und formalen Vorgaben aus der aktuell geltenden OStrV und den aktualisierten TROS. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat zur Bestellung als Laserschutzbeauftragter bescheinigt. Medizinische Laseranwender sollten bei der Kursauswahl zudem unbedingt auch die Anforderungen aus dem seit 2010 gültigen Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) sowie aus der am 31. Dezember 2020 in Kraft tretenden Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) zum Erwerb erforderlicher medizinischer Fachkunde berücksichtigen. Detaillierte Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben finden Sie auch auf unserem Kursportal unter https://www.laserkurse.de/laserschutzbeauftragter/. Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern.

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