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Fristverlängerung für Fachkundenachweis gemäß NiSV in Sicht!
Für alle Anwender:innen nichtionisierender Strahlungsquellen, zu denen auch Laser und intensiv gepulste Blitzlichtlampen (IPL-Geräte) gehören, stellt der mit Inkrafttreten der
NiSV geforderte Fachkundenachweis eine besondere Herausforderung dar. Angesprochen sind hierbei nicht nur Kosmetiker:innen, sondern auch Ärzt:innen, die diese Geräte zu rein kosmetischen Zwecken (z. B. zur Haarentfernung, Faltenbehandlung, Tattooentfernung) am Menschen einsetzen möchten. Nach aktueller gesetzlicher Regelung besteht für den entsprechenden Nachweis der Fachkunde eine Frist bis zum 31.12.2021. Jedoch konnten infolge der pandemischen Lage durch das Coronavirus geeignete Schulungen in der geforderten Breite nicht durchgeführt werden. Daher hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Juni 2021 einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 vorsieht. Die Zustimmung durch den Bundestag steht aktuell noch aus.