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Fachkundeerwerb auch bei medizinischer Laseranwendung gefordert: Nur noch wenige freie Praktikumsplätze!

Seit Erlass der NiSV ist der Fachkundeerwerb bei kosmetischer Laseranwendung in aller Munde. In den Hintergrund gerät dabei oft, dass der Gesetzgeber auch bei medizinischer Laseranwendung entsprechende Fachkunde abfordert. Geregelt ist dies in §2 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Danach sind Ärztinnen und Ärzte zwar generell berechtigt, auf Basis einer rechtfertigenden medizinischen Indikation und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung Laser am Menschen einzusetzen, jedoch müssen auch approbierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die erforderliche Fachkunde verfügen, um die Risiken der jeweiligen Anwendung nichtionisierender Strahlung für den Menschen beurteilen zu können. Die erforderliche Fachkunde ist gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Für den Fachkundeerwerb gemäß NiSG bieten wir unseren 1-tägigen Berliner Laserkurs: Hands-on-Praktikum an. Der Kurs vermittelt universelle Grundlagen der Laseroptik im Zusammenspiel zwischen eingesetzter Laserwellenlänge, optischen und thermischen Gewebeeigenschaften, applizierter Laserleistung, Expositionszeit und Anwendungsmodus (fokussiert, defokussiert) sowie praktische Kenntnisse zur Gerätetechnik, zu Kühlmechanismen sowie sonstigen Techniken zur Vermeidung von Nebenwirkungen. Für den nächsten bevorstehenden und vorerst letzten Termin am 25. August 2023 gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur noch wenige Teilnahmeplätze. Bei Anmeldewunsch senden Sie uns gern eine Mail an info@laserkurse.de.

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