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Laserschutzbeauftragte: 5-Jahres-Frist für die Auffrischung beachten!
Für Laserschutzbeauftragte besteht gemäß OStrV/TROS Laserstrahlung seit 2018 die gesetzliche Pflicht, die in Erstschulung erworbene Qualifikation zur/zum Laserschutzbeauftragten alle 5 Jahre aufzufrischen. Dies betrifft in 2024 alle Laserschutzbeauftragte, deren Erstzertifikat in 2019 ausgestellt wurde. Gefordert ist die Teilnahme an einem 1-tägigen anwendungsbezogenen Auffrischungskurs, der die folgenden Inhalte abdeckt: Laserklassen und Schutzmaßnahmen, Praxisbeispiel(e) zur Gefährdungsbeurteilung, Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk und Neuerungen im Laserstrahlenschutz. Unsere
Online-Refresher-Laserschutzkurse nach OStrV/TROS erfüllen diese Vorgaben und orientieren sich an der Praxis von Laserschutzbeauftragten in der Medizin und Ästhetik. Die Auffrischungskurse finden ortsunabhängig als Live-Videokonferenz per Zoom statt. Teilnehmende profitieren von der Möglichkeit, ihre Fragen direkt an den Live-Referenten richten zu können und eigene Anwendungsszenarien im Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Nächste Veranstaltungstermine finden am 01. März 2024, 14. Juni 2024 oder 15. November 2024 statt. Buchen Sie rechtzeitig, denn die Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf 15 Personen begrenzt. Eine Anmeldung ist unter Nutzung unseres
Anmeldeformulars möglich. Ärztinnen und Ärzte können Fortbildungspunkte erwerben. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem Kursportal unter
www.laserkurse.de oder senden Sie uns bei individuellen Nachfragen eine Mail an
info@laserkurse.de.