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Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ außer Kraft: Was ändert sich?

Die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, vormals BGV B2) wurde zum 01.04.2023 außer Kraft gesetzt. Daraus resultieren zwei wichtige Änderungen. Zum einen verlieren Zertifikate von Laserschutzbeauftragten, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, ihre Gültigkeit. Da für die Neuqualifikation nach aktuell geltender OStrV und TROS „Laserstrahlung“ bereits eine Frist bis zum 31.12.2021 bestand, sollten Betroffene sich zum schnellstmöglichen Termin nachschulen lassen. Unser Laserschutzkurs am 15. März 2023 in Berlin ist für eine solche Nachschulung geeignet. Zum anderen entfällt die generelle Anzeigepflicht von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde. Aber Achtung: Der Betrieb von Lasern der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B oder 4, die im Sinne der NiSV zu nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken am Menschen eingesetzt werden, muss bei der zuständigen Vollzugsbehörde weiterhin angezeigt werden. Hierbei gilt es Fristen zu beachten, sonst können empfindliche Bußgelder drohen. Genaueres hierzu finden Sie in unserem Factsheet „Laserkurse: Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen“.

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