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Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik: Nächster Online-Refresher-Kurs am 14. Juni 2024
Seit 2018 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter. Es gilt hierbei eine Frist von 5 Jahren. Laserschutzbeauftragte, die ihre Erstschulung 2019 absolviert haben, müssen diese also noch in 2024 auffrischen. Auch Laserschutzbeauftragte, die ihre fällige Auffrischung aus dem Jahr 2018 bislang versäumt haben, sollten noch unbedingt in diesem Jahr aktiv werden. Unsere nächsten
Online-Refresher-Kurse finden
am 14. Juni und 15. November 2024, jeweils in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr, als Live-Online-Kurse per Zoom statt. Teilnehmer*innen erhalten vorab postalisch deutschsprachiges Kursmaterial in gedruckter Form und können während des gesamten Online-Kurses eigene Fragestellungen aus der Praxis oder Klinik zum Thema "Laserschutz und Lasersicherheit" direkt an den Referenten richten. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl pro Kurs auf max. 15 Teilnehmer begrenzt und unser Auffrischungskurs im November schon fast ausgebucht ist. Melden Sie sich also noch rechtzeitig mit unserem
Anmeldeformular an. Für bereits bestellte Laserschutzbeauftragte, deren Erstschulung sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult wurden, sind die benannten Online-Refresher-Kurse allerdings nicht geeignet. Insbesondere Letztgenannte benötigen eine neue
Erstschulung, da deren Zertifikate zum Laserschutzbeauftragten mit der Außerkraftsetzung der DGUV-Vorschrift 11 ihre Gültigkeit verloren haben. Sollten Sie unsicher sein, welcher Laserschutzkurs für Sie der richtige ist, kontaktieren Sie uns gern per Mail an
info@laserkurse.de. Wir unterstützen Sie gern bei der Kursauswahl.