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Laserschutzunterweisung: Gesetzliche Pflicht und Umsetzung

Werden am Arbeitsplatz Laser eingesetzt, so schreibt der Gesetzgeber zum Schutz der Beschäftigten verschiedene Maßnahmen vor, um mögliche Gesundheitsgefährdungen oder Arbeitsunfälle zu vermeiden. Neben den technischen Schutzmaßnahmen kommt es vor allem darauf an, sich im Umgang mit Lasern sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten und die persönliche Schutzausrüstung (gemeint sind hier die Laserschutzbrillen) richtig anzuwenden. In diesem Zusammenhang kommt der Laserschutzunterweisung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss immer vor Aufnahme einer Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, und sofort bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit erfolgen. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Welche Rechtsgrundlagen und regulatorischen Vorgaben es zur Durchführung von Laserschutzunterweisungen zu beachten gilt, darüber klärt unser YouTube-Beitrag „Die 5 „W“ der Laser-Schutzunterweisung“ auf.

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