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Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik: Richtig ausbilden und rechtzeitig auffrischen!
Werden Laser am Menschen eingesetzt, müssen zwei gesetzliche Vorgaben zwingend erfüllt sein: 1.) beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 muss mindestens ein Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV/TROS „Laserstrahlung“ qualifiziert und schriftlich bestellt werden und 2.) alle Laseranwender müssen spezielle Fachkunde gemäß NiSG (bei medizinischem Einsatz) und/oder gemäß NiSV (bei nichtmedizinischem, kosmetischem Einsatz) erwerben. Sowohl die Qualifikation als Laserschutzbeauftragter als auch die spezielle Fachkunde müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.
Laserschutzbeauftragte, die ihre Erstschulung 2019 absolviert haben, müssen diese noch in 2024 auffrischen. Wir bieten hierzu nächste
Online-Refresher-Kurse am 14. Juni und 15. November 2024 an. Buchen Sie rechtzeitig, die Teilnehmerzahl ist auf max. 15 Teilnehmer pro Kurs begrenzt. An diesen Live-Online-Kursen können auch noch Laserschutzbeauftragte teilnehmen, die ihre fällige Auffrischung aus dem Jahr 2018 bislang versäumt haben. Die benannten Online-Refresher-Kurse sind jedoch nicht für bereits bestellte Laserschutzbeauftragte geeignet, deren Erstschulung sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult worden sind. Insbesondere
Letztgenannte benötigen eine neue Erstschulung, da deren Zertifikate zum Laserschutzbeauftragten mit der Außerkraftsetzung der DGUV-Vorschrift 11 per 1. April 2023 ihre Gültigkeit verloren haben. Unser nächster
Laserschutzkurs zur Erst- und Nachschulung findet
am 27. September 2024 in Berlin statt. Bei Nachfragen kontaktieren Sie uns gern per Mail an
info@laserkurse.de.