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Neues Unterweisungstool für die Laserschutzunterweisung gemäß OStrV/TROS
Werden Laser betrieben, sind Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Beschäftigten regelmäßig über mögliche Gefährdungen durch und den richtigen Umgang mit Lasern zu unterweisen. Nicht selten delegieren Arbeitgeber diese Aufgabe an die zuständigen Laserschutzbeauftragten, die sich in der Umsetzung häufig unsicher oder zeitlich überlastet fühlen. Denn Laserschutzunterweisungen haben generell immer vor Aufnahme einer Tätigkeit an einer Lasereinrichtung zu erfolgen und müssen danach mind. 1x jährlich (bei Jugendlichen unter 18 Jahren sogar halbjährlich) sowie sofort bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit (z. B. nach Einführung neuer Geräte und Verfahren, nach Zuweisung einer neuen Tätigkeit oder bei geänderter Gefährdungsbeurteilung) und nach (Beihnahe-)Unfällen oder sonstigen Schadensereignissen durchgeführt und dokumentiert werden. Vor allem in Fällen häufigen Personalwechsels kann dies für Verantwortliche zur Belastung werden. Vielen Arbeitgebern ist außerdem nicht bewusst, dass sie auch bei Entleihung von Arbeitskräften im Rahmen von Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung für die Laserschutzunterweisung zuständig sind. Unser neues
Unterweisungstool unterstützt Sie in der Unterweisung Ihrer Beschäftigten per E-Learning. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem
Factsheet oder auf unserem Kursportal unter
www.laserkurse.de.